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Aktuelles: Strompreisbremse

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen.

Ab 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt.

Das E-Werk Aach ist ausschließlich im Strombereich tätig. Alle Informationen beziehen sich demnach auf die Strompreisbremse.

Die Preisbremse funktioniert für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80% des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis für Strom: 40 Cent/kWh.

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif. Die Strompreisbremse startet neben den Preisbremsen für Wärme und Gas im März 2023, gilt allerdings rückwirkend ab Januar 2023.
Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.
Die stark gestiegenen Energiepreise sind für die Kundinnen und Kunden eine große Herausforderung. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben.

Es lohnt sich demnach auch weiterhin Strom zu sparen: Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unseren Social Media Kanälen:

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Die Strompreisbremse endet zum 31.12.2023!