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Hier finden Sie alle relevanten Downloads zu Ihrem Stromtarif

Preisübersicht Sonderprodukte ab 01.04.2024
PDF, 634kB
Preisübersicht Grundversorgung und Ersatzversorgung ab 01.04.2024
PDF, 125kB
Ergänzende Bedingungen Grundversorgung und Ersatzversorgung
PDF, 77kB
Datenschutzinformation
PDF, 110kB
Ergänzende Tarifinformationen Grundversorgung
PDF, 134kB
Strom Grundversorgungsverordnung
PDF, 108kB
EnWG
PDF, 1.23MB
Abwendungsvereinbarung
PDF, 74kB
EEWärmeG
PDF, 107kB
Strommkennzeichnung
JPEG, 130kB
AGB
PDF, 196kB

Preiszusammensetzung Grundversorgung

PSZ Naturstrom ab 01.04.2024
PDF, 125kB
PSZ Naturstrom Wärmepumpe ab 01.04.2024
PDF, 81kB
PSZ Naturstrom Wärme gem. Messung ab 01.04.2024
PDF, 85kB
PSZ Naturstrom Wärme getr. Messung ET ab 01.04.2024
PDF, 669kB
PSZ Naturstrom Wärme getr. Messung ZT ab 01.04.2024
PDF, 681kB

Hilfestellungen

Sie haben Schwierigkeiten Ihre Energiekosten auszugleichen und benötigen Unterstützung?
Hier haben wir Ihnen einige Möglichkeiten zusammengestellt:

Wichtig: Eine Inanspruchnahme von Hilfs-und Beratungsangeboten entbindet Sie nicht von der Zahlungspflicht. Lassen Sie es nicht bis zur Unterbrechung der Versorgung kommen. Sorgen Sie für einen schnellstmöglichen Ausgleich.

  • Finanzielle Unterstützung können Sie gegebenenfalls bei Ihrer Bank bekommen.
  • Möglicherweise können Ihnen die folgenden Einrichtungen Hilfestellungen geben: Im Bedarfsfall können Sie staatliche Unterstützungsleistungen zur Begleichung von Energieschulden in Anspruch nehmen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen der sozialen Mindestsicherung vorliegen. Staatliche Unterstützungsleistungen können Sie beim sozialen Dienst, Sozialamt oder bei der Agentur für Arbeit (Jobcenter) bei Ihrer Stadt/Gemeinde oder Ihrem Landratsamt beantragen.
  • Neben den staatlichen Stellen können Sie bei Verbraucherzentralen, sowie der Schuldnerberatung Informations- und Beratungsangebote annehmen. Um Ihren Energieverbrauch und damit die Kosten zu senken, kann Ihnen ein Energieberatungsdienst weiterhelfen.
  • Setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber bezüglich einem Arbeitnehmerdarlehen in Verbindung.
  • Wir bieten Ihnen eine Abwendungsvereinbarung in Form einer Ratenvereinbarung an (siehe oben)

Zuständig für die Gemeinden Aach, Eigeltingen und Volkertshausen ist hier Singen mit folgenden Angeboten: