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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ew-aach.de. Sie wurde gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erstellt und zuletzt am 26.08.2025 aktualisiert.

Die Website wurde nach den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) gestaltet. Dabei wurden auch die Verordnung über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSGV), die europäische Norm EN 301 549 sowie die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA berücksichtigt.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist

Wir als EW Aach möchten allen Nutzerinnen und Nutzern den bestmöglichen Zugang zu unseren digitalen Informationen und Services bieten – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder Behinderungen. Daher legen wir großen Wert auf eine barrierefreie Gestaltung unseres Internetauftritts. Bei der Weiterentwicklung der Website behalten wir die Kriterien der digitalen Barrierefreiheit stets im Blick. Zudem bemühen wir uns, auch bereits veröffentlichte Inhalte nachträglich barrierefrei zugänglich zu machen, soweit möglich.

Unsere digitalen Angebote

Auf der Website von EW Aach finden Sie vielfältige Informationen rund um das Thema Energie und unsere Dienstleistungen als regionaler Energieversorger. Sie können z.B. Online-Services nutzen, um passende Stromtarife zu finden und Verträge abzuschließen, News & Events aus unserem Unternehmen lesen oder sich in Ihr Kundenportal einloggen. Außerdem bieten wir Kontaktmöglichkeiten an, damit Sie bequem mit uns in Verbindung treten können.

Stand der Barrierefreiheit

Unsere Website erfüllt größtenteils die gesetzlichen Anforderungen zur digitalen Barrierefreiheit. Um die Zugänglichkeit sicherzustellen, haben wir bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt:

  • Alternativtexte: Wir haben für Bilder, Grafiken sowie Bedienelemente (z.B. Schaltflächen und Icons) aussagekräftige Alternativtexte hinterlegt, damit sie auch von Screenreadern erfasst werden können.
  • Untertitel und Abkürzungen: Verfügbare Videos sind mit Untertiteln versehen. Abkürzungen und Fachbegriffe werden, wo nötig, erläutert.
  • Screenreader-Unterstützung: Die Struktur der Seiten (Überschriften, Listen, Tabellen etc.) ist so angelegt, dass sie von Screenreadern leicht interpretiert werden kann. Dynamische Inhalte (z.B. Statusmeldungen) werden technisch so ausgezeichnet, dass sie vorgelesen werden.
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle wichtigen Funktionen der Website können ohne Maus allein mit der Tastatur erreicht und verwendet werden (z.B. über die Tabulator-Taste). Die Fokus-Reihenfolge ist logisch und sichtbare Fokus-Markierungen helfen bei der Navigation.
  • Kontraste und Layout: Wir achten auf ausreichend hohe Kontraste bei Texten und Bedienelementen, damit Inhalte auch für sehbehinderte Menschen gut lesbar sind. Das Layout ist flexibel gestaltet – Texte und Inhalte lassen sich per Browser-Zoom vergrößern, ohne dass Informationen verloren gehen. Auf sehr spezielle visuelle Effekte oder Animationen, die zu Barrieren führen könnten, verzichten wir.
  • Klare Sprache: Die Inhalte sind möglichst verständlich in Sprache und Struktur. Wir verwenden eine klare Gliederung mit aussagekräftigen Überschriften. Falls Fachbegriffe nötig sind, erklären wir diese in verständlicher Form.

Noch bestehende Barrieren

Trotz unserer Bemühungen gibt es vereinzelt Inhalte und Funktionen, die noch nicht vollständig barrierefrei sind. Diese entsprechen noch nicht allen Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Wir arbeiten derzeit an Lösungen, um auch diese Aspekte so schnell wie möglich zu optimieren. Insbesondere:

  • Einige Buttons und Links verfügen noch nicht über ausreichend beschreibende Beschriftungen oder Alternativtexte.
  • Manche interaktive Elemente (z.B. bestimmte Bedienelemente oder Formularfelder) haben noch keinen sichtbaren Fokuszustand, der die Tastatur-Navigation erleichtert.
  • Bestimmte Steuerelemente – wie etwa eingebettete Slider oder Karten – sind noch nicht in vollem Umfang mit der Tastatur bedienbar.

Uns ist bewusst, dass trotz kontinuierlicher Verbesserungen kleinere Barrieren bestehen können. Wir nehmen eventuelle Einschränkungen sehr ernst und arbeiten fortlaufend daran, diese im Rahmen unserer technischen und organisatorischen Möglichkeiten zu beheben. Unser Ziel ist es, die Zugänglichkeit unserer Angebote so weit wie möglich zu steigern und eine uneingeschränkte Nutzung für alle zu gewährleisten.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 26.08.2025 erstellt (bzw. zuletzt überprüft). Die Einschätzung basiert auf einer selbst durchgeführten Bewertung der Webangebote. Wir planen, den Inhalt dieser Erklärung mindestens einmal jährlich zu aktualisieren – sowie bei wesentlichen Änderungen der Website.

Rückmeldung und Kontakt

Haben Sie Barrieren auf www.ew-aach.de entdeckt? Oder haben Sie Anregungen für mehr Barrierefreiheit? Dann lassen Sie es uns bitte wissen! Wir freuen uns über Ihr Feedback und versuchen, Ihr Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Bitte melden Sie sich bei unserem Team:

Kontakt

Damit wir das Problem besser nachvollziehen können, teilen Sie uns nach Möglichkeit mit: auf welcher Seite (URL) das Problem auftrat, welchen Browser (z.B. Firefox, Chrome, Safari) und welches Betriebssystem (z.B. Windows, macOS, Android, iOS) Sie verwenden. Diese Informationen helfen uns, die Barriere zu identifizieren und effektiv zu beseitigen.

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe! Jeder Hinweis trägt dazu bei, unsere Webseite zu verbessern und für alle zugänglich zu machen.

Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsstelle)
Sollten Sie keine Rückmeldung auf Ihre Meldung erhalten oder mit unserer Antwort nicht zufrieden sein, steht ein Schlichtungsverfahren zur Verfügung: Sie können sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden. Diese hilft, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Ihnen und uns als Anbieter der Website außergerichtlich zu lösen.

Für Baden-Württemberg ist die Schlichtungsstelle des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) angesiedelt beim Landes-Behindertenzentrum in Stuttgart zuständig. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter:

  • Adresse: Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg, Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
  • Telefon: 0711 123-39375
  • E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
  • Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de/schlichtungsstelle

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei für Sie. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand. Die Schlichtungsstelle versucht gemeinsam mit Ihnen und uns eine Lösung zu finden und trägt so zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei.

Rechtliche Grundlagen

  • Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Bundesgesetz, das die Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen (im Einklang mit dem European Accessibility Act) regelt.
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): Verordnung, die die Web-Zugänglichkeit für öffentliche Stellen in Deutschland konkretisiert und u.a. die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) als Standard festlegt.
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1: International anerkannte Richtlinien für barrierefreie Webinhalte, Stufe AA definiert umfassende Kriterien zur Zugänglichkeit.
  • EN 301 549: Europäische Norm, welche konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Diensten beschreibt (inkl. Webangeboten), auf die sich BFSG/BITV beziehen.