Ersatzversorgung
100% Strom aus nachhaltiger und erneuerbarer Energie
Ersatzversorgung
Jederzeit gut versorgt, auch im Notfall
100% Sicherheit
Wir legen höchste Priorität auf die Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung durch moderne Technologien, ständige Wartung und innovative Sicherheitsmaßnahmen.
100% Stabilität
Nutzung der Wasserkraft seit 1556 und ständige Weiterentwicklung: das ist für uns Stabilität.
100% Regionalität
Ökostrom aus Ihrer Region: Wasserkraft im Hegau.
Auch im Notfall sind wir da.
Solange Sie keinen neuen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung beliefert.
Verbrauchen Sie jährlich mehr als 10.000 kWh, dann senden wir Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der drei Monate einen Stromlieferungsvertrag zu.
Ersatzversorgung-, Ersatzfolgeversorgung und Ersatzbelieferung für Industriekunden ohne Stromliefervertrag
Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 ist neben einer sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom und Gas auch die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs sicher zu stellen.
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. (bisher wurden Anschluss- und Versorgungspflicht zusammengefasst)
Im EnWG ist sowohl die „Grundversorgungspflicht“ als auch die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt.
Grundversorger ist demnach: das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushalte in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Wenn Sie in Niederspannung beliefert werden, Ihr Jahresverbrauch über 10.000 kWh liegt und Sie keinen Stromlieferungsvertrag mit einem Lieferanten haben, „fallen“ Sie als Industriekunde in die Ersatzversorgung.
Weitere Infos zu den Konditionen finden Sie hier:
Ersatzversorgung Niederspannung ab 01.01.2025
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