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Wichtige Änderung in der Sparte Strom

In der Sparte Strom sind ab 6. Juni 2025 keine rückwirkenden Einzüge mehr möglich !

Hinweis: Ziel der Bundesnetzagentur ist es, über die initiierte Gesetzesänderung nach § 20a EnWG, den Wettbewerb zu fördern, zu digitalisieren und administrative Hürden zu reduzieren. Die Bestätigung der Anmeldung beim Vorlieferanten bzw. Netzbetreiber muss im Zuge dessen künftig innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Hinweis: Es handelt sich um eine grundlegende Prozessveränderung, daher kann es zu Verzögerungen und Herausforderungen kommen.

Was ändert sich für Sie als Kunde aus der Wohnungswirtschaft?

Wechsel des Vertragspartners einer Lieferstelle nur in die Zukunft gerichtet

Welche Änderungen gibt es für Energieversorger?

Die Malo-ID ist zukünftig die IBAN der Energiewirtschaft: Sie wird Pflicht bei allen Marktprozessen. Diese elfstellige Zahl ist auf der letzten Stromrechnung der betroffenen Marktlokation (Lieferstelle) zu finden. • Die An- und Abmeldung in der Sparte Strom (Gas bleibt wie bisher) ist nur noch ab 1 Tag in die Zukunft möglich.

Was müssen Sie konkret tun?

Interne Prozesse anpassen: Bei Mieterwechseln muss die die Ab- und Anmeldung vor dem tatsächlichen Wechsel erfolgen.

Fristen beachten: Ein rückwirkender Wechsel ist nicht möglich

Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) korrekt verwenden: Bitte stellen Sie diese dem künftigen Mieter nach Möglichkeit bei Vertragsunterschrift bereit, damit einer fristgerechten Anmeldung nichts im Wege steht.

Kommunikation: Informieren Sie Ihre Kunden und Partner über die Neuerungen.

Fazit:

Beschleunigte Planungssicherheit = höhere Planungssicherheit